Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads an den Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. E-Bikes, bei denen es sich technisch um Kraftfahrzeuge handelt (weil der E-Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt), können nicht steuerfrei überlassen werden.
mehrEinem Vermieter steht gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zu, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat.
mehrEin Arbeitsunfall im Rahmen einer “Wie-Beschäftigung” liegt bei Renovierungsarbeiten zugunsten des Schwiegersohns und der Tochter nicht vor. Bei Verletzungen bestehen daher keine Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft.
mehrSchweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. In der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden liegt keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen.
mehrWenn ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft, stellt dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung dar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Tel. +49 8821 967340
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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