Die Sicherstellung eines Fahrzeugs des Vaters wegen wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis des Sohnes kann rechtmäßig sein, wenn im Zeitpunkt der Sicherstellung ausreichende Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Vater weder gewillt noch in der Lage war, seinen Sohn davon abzuhalten, mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Verkehrsverstöße, respektive Straftaten, zu begehen.
mehrEiner Kundin steht nach einer Schädigung ihrer Haare durch eine fehlerhafte chemische Haarglättung beim Frisör ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn das vom Frisör ausgewählte und verwendete Mittel für die Behandlung der Haare nachweislich ungeeignet und somit die vertraglich geschuldete Haarbehandlung mangelhaft gewesen ist.
mehrBeiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz können als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
mehrDie Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich weigerte, eine rote Arbeitsschutzhose anzuziehen, ist nach vorheriger Abmahnung rechtmäßig. Die Arbeitgeberin ist aufgrund ihres Weisungsrechts berechtigt, Rot als Farbe für die Arbeitsschutzhosen vorzuschreiben. Da das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen war, genügen sachliche Gründe.
mehrDer Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Die Preisangabe ist irreführend und verstößt gegen die Preisangabenverordnung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Badgasse 3
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. +49 8821 967340
Sebastian Wäger
» E-Mail schreiben
Sylvia Wäger
» E-Mail schreiben
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.