Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Besteuerung der französischen Pension zu entscheiden. Die in Deutschland ansässige Steuerpflichtige erzielte eine Leibrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und erhielt zusätzlich eine Pension von einer öffentlichen französischen Kasse.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zur ersten Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers in Betriebsgebäuden des Arbeitgebers am Flughafen nach dem ab 01.01.2014 gültigen neuen Reisekostenrecht.
mehrDen Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein reichen nicht. Die rechtssicherste Alternative zur Zustellungsform des Einwurf-Einschreibens wäre der Einwurf in den Hausbriefkasten durch persönlich bekannte Boten, die dann problemlos als Zeugen benannt werden könnten.
mehrFür den Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis, denn es ist technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt. Der Absender kann aber den Zugang beim Empfänger z. B. durch Anforderung einer Lesebestätigung nachweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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