Die Verwendung der Energieerzeugnisse i. S. d. § 54 Abs. 1 und 4 EnergieStG ist demjenigen zuzurechnen, der die Sachherrschaft über die Produktionsanlagen innehat. Entscheidend hierfür ist, für wen bzw. für welches Unternehmen das Personal, das für den Einsatz der Maschinen/Produktionsanlagen verantwortlich ist, tätig wird.
mehrEine einseitige Zerrüttung reicht für eine Scheidung aus, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des einen Partners zu entnehmen ist, dass er die Ehe unter keinen Umständen fortsetzen will.
mehrWenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort in Deutschland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes Sozialversicherungssystem der Einrichtung gezahlten Vorsorgeaufwendungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte bzgl. der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs zu entscheiden, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde.
mehrDer Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind endet bei beruflichen Schulen grundsätzlich nicht mit Ende des Schuljahres, sondern mit Ablegung der Prüfung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Dies gilt auch für das polnische Technikum.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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