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Recht / Zivilrecht 
Montag, 05.02.2024

Gerichtliche Regelung des Regel- und Ferienumgangs - Kein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten

Wenn das Gericht einen Vergleich der Eltern über den Regel- und Ferienumgang billigt, umfasst dies kein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten. Aus einer formlosen Vereinbarung der Eltern über Telefontermine kann nicht vollstreckt werden.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 05.02.2024

Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich in ihrer Freizeit über Dienstplanänderungen zu informieren oder Weisungen des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitszeit entgegenzunehmen, z. B. per SMS.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 02.02.2024

Mehrwertsteuerbetrug einer Mitarbeiterin - Haftet der Arbeitgeber?

Eine Arbeitnehmerin, die die Daten ihres Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 02.02.2024

Land- und Forstwirtschaft: Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Wenn eine GbR, deren landwirtschaftliche Tätigkeit bei Leistungsbezug der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt, für diese landwirtschaftliche Tätigkeit eine Eingangsleistung bezieht, ist der Vorsteuerabzug auch dann ausgeschlossen, wenn die Eingangsleistung für Umsätze im Folgejahr verwendet wird, in dem diese Tätigkeit kraft Gesetzes der Regelbesteuerung unterliegt.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 02.02.2024

Festhalten am Studienvertrag wegen gravierender Pflichtverletzung unzumutbar - Fristlose Kündigung rechtmäßig

Die fristlose Kündigung eines Studienvertrags kann rechtmäßig sein, wenn ein Drittsemester-Student trotz des Verbots und der Vorwarnung in seiner Wohnung eine Feier mit viel Alkohol für Erstsemester veranstaltet und dies zu einer Eskalation führt. Darin liegt ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflichten aus dem Studienvertrag, alles zu unterlassen, was geeignet ist, das Ansehen der Hochschule zu beeinträchtigen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.