Der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO muss sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, sowie der Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
mehrDer Eigentümer einer Dachgeschosswohnung hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts. Daran ändern auch pauschale Behauptungen zu den gesundheitlichen Folgen einer Hitzebelastung nichts.
mehrEin nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar.
mehrEine in Deutschland im Jahr 2016 vereinbarte Abfindung, die aber erst 2017 in Malta ausbezahlt wurde, ist einkommensteuerpflichtig.
mehrFür die Wohnungseigentümer besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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