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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 14.12.2023

Änderung der Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung zum 01.01.2024

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen ab dem 01.01.2024. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar 2024 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Hinweis

Seit 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. D. h., Frührentner mit einem Nebenjob können seit 01.01.2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.