Wenn ein Testament Veränderungen aufweist, ist zu vermuten, dass diese von der Erblasserin stammen, wenn auszuschließen ist, dass Dritte Zugriff auf das Testament haben konnten. Weist ein Testament über sämtliche Seiten mehrere, den gesamten Text umfassende Durchstreichungen auf, so ist gemäß § 2255 Satz 2 BGB davon auszugehen, dass die Erblasserin das Testament widerrufen wollte. So entschied das Oberlandesgericht München (Az. 33 Wx 73/23 e).
Im September 2020 verstarb eine Frau in ihrer Wohnung. Ihr Lebensgefährte entdeckte in einem Stapel alter Zeitungen, Zeitschriften, Kontoauszüge und Kataloge ein handschriftliches Testament vom März 2020. Durch das Testament wurde der Lebensgefährte als Alleinerbe bestimmt. Zugleich wurden die beiden Brüder der Erblasserin enterbt. Das dreiseitige Testament wies auf sämtlichen Seiten mehrere, den gesamten Text umfassende Durchstreichungen auf. Nunmehr bestand Streit, ob die Veränderungen von der Erblasserin vorgenommen wurden und wenn ja, ob dadurch das Testament widerrufen werden sollte. Das Amtsgericht Kempten bejahte zwar ersteres, verneinte aber letzteres. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Brüder der Erblasserin.
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Brüder der Erblasserin. Zunächst sei davon auszugehen, dass die Durchstreichungen von der Erblasserin stammen. Die Erblasserin hielt sich in der letzten Phase ihres Lebens überwiegend auf der Couch im Wohnzimmer auf und hatte wenige soziale Kontakte. Es sei daher auszuschließen, dass Dritte ungehinderten Zugriff auf das Testament gehabt haben. Ihre Brüder hatten zudem keinen Zutritt zur Wohnung. Zwar hätte der Lebensgefährte die Veränderungen vornehmen können, daran habe er aber kein Interesse gehabt. Demnach seien die Durchstreichungen von der Erblasserin in Widerrufsabsicht erfolgt. Dies sei gemäß § 2255 Satz 2 BGB zu vermuten.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Badgasse 3
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. +49 8821 967340
Sebastian Wäger
» E-Mail schreiben
Sylvia Wäger
» E-Mail schreiben
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.