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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 23.01.2024

Einseitige Zerrüttung der Ehe reicht für Scheidung aus

Für eine Scheidung kann es ausreichend sein, wenn einer der beiden Partner die Fortsetzung der Ehe nicht mehr will. So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 10 UF 58/22).

Ein Ehepaar hatte sich nach rund acht Jahren Ehe getrennt. Dem Scheidungsantrag des Mannes folgte das Amtsgericht. Dagegen beschwerte sich die Frau. Für sie sei die Ehe nicht gescheitert. Auch wenn es nun zu Streitereien um den Unterhalt gekommen sei, habe sie bis heute die Wahrnehmung, eine gute Ehe geführt zu haben. Die Trennung sei für sie unvorbereitet gekommen und von ihr nicht gewollt gewesen. Aus Sicht des Mannes halte seine Ex-Frau aber nur aus finanziellen Gründen an der Ehe fest. Er wolle die Partnerschaft mit ihr keinesfalls wieder aufnehmen. Selbst wenn er keine neue Lebensgefährtin hätte, würde er nicht zu seiner Frau zurückkehren.

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Ehe zu Recht geschieden wurde. Eine einseitige Zerrüttung reiche aus, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des einen Partners zu entnehmen sei, dass er die Ehe unter keinen Umständen fortsetzen wolle. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft sei dann nicht zu erwarten. Eine Bereitschaft zur Versöhnung müsse auf beiden Seiten bestehen. Das sei hier nicht gegeben. Gerade der Umstand, dass der Mann seine Entscheidung gegenüber seiner Ehepartnerin nicht begründe, zeige das Ausmaß der Kommunikationsstörungen.

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