Mit den Maßnahmen eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu ein Eckpunktepapier zur Bürokratieentlastung veröffentlicht. Zu den geplanten Änderungen gehören u. a.:
Die Maßnahmen müssen nun noch in ein Gesetz einfließen. Auf Basis des Eckpunktepapiers will das Bundesjustizministerium schnellstmöglich einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren.
Das Eckpunktepapier zu dem Bürokratieentlastungsgesetz IV finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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