Wenn ein Anwalt bei einer vom Gericht angesetzten Videoverhandlung nicht sicherstellt, dass er für das Gericht per Bild und Ton wahrnehmbar ist, kann zu Lasten der von ihm vertretenen Partei ein Versäumnisurteil ergehen. So entschied das Landgericht Bielefeld (Az. 3 O 219/20)
Der Anwalt war zwar per Videokonferenz der Verhandlung zugeschaltet. Von ihm wurde jedoch von Anfang an lediglich Ton, aber kein Bild in den Sitzungssaal übertragen. Das Landgericht Bielefeld hat festgestellt, dass der Klägervertreter die Bild- und Tonübertragung schuldhaft nicht vor der Verhandlung sichergestellt bzw. überprüft hatte, obwohl er im Vorfeld explizit auf die notwendige technische Ausrüstung hingewiesen worden war. Damit habe er gegen seine berufsbedingte Sorgfaltspflicht verstoßen. Das Verschulden des Anwalts müsse sich der Kläger zurechnen lassen. Deshalb hat das Gericht den Kläger für verschuldet säumig gehalten und die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen.
In einem ähnlichen Fall, in dem eine Videoverbindung zur klagenden Partei ebenfalls nicht möglich war, hat hingegen das Oberlandesgericht Celle ein Versäumnisurteil nicht erlassen (Az. 24 W 3/22). Da sich die Gründe nicht aufklären ließen, weshalb keine Verbindung aufgebaut werden konnte, hielt das Gericht es hier für unbillig, die technischen Risiken auf die Partei abzuwälzen. Es vertagte deshalb die Verhandlung.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Badgasse 3
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. +49 8821 967340
Sebastian Wäger
» E-Mail schreiben
Sylvia Wäger
» E-Mail schreiben
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.