Durch das Unwetter am 20. und 21. Oktober 2023 sind in Schleswig-Holstein insbesondere in weiten Teilen der Ostseeküste sowie der Trave- und Schleiregion beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher lt. Finanzministerium Schleswig-Holstein angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten mit dem „Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut“ entgegenzukommen.
Durch den nun geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Geschädigt ist, wer von dem Schadensereignis nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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