Das Amtsgericht München entschied, dass ein Fahrradfahrer, der im Bereich einer Baustelle auf einem sog. Behelfsradweg stürzt, nachweisen muss, dass der Unfall auf eine Nachlässigkeit des mit der Sicherung des Bereichs beauftragten Bauunternehmens zurückzuführen ist. Kann er den Nachweis nicht führen, hat er keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes (Az. 159 C 1797/22).
Im Streitfall war die Klägerin mit ihrem E-Bike bei Dunkelheit auf einem Fahrradweg unterwegs, welcher im Bereich einer Baustelle auf die Straße abgeleitet wurde und dort innerhalb von Zäunen an der Baustelle vorbeiführte (sog. Behelfsradweg). An dieser Stelle stürzte die Klägerin. Sie verklagte das Bauunternehmen auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes. Das Amtsgericht München wies die Klage als unbegründet zurück. Fotos vom Unfalltag seien nicht vorhanden gewesen. Folglich habe die Klägerin nicht nachweisen können, dass ihr tatsächlich die Bordsteinkante wegen einer fehlenden Rampe zum Verhängnis geworden war.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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