Auch wenn beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, kann ein nachehelicher Unterhalt angemessen sein, z. B., wenn ein Elternteil die Kinderbetreuung vollständig übernimmt. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9 UF 179/21).
Ein Kind lebte nach der Trennung eines Ehepaars bei der Mutter. Der Vater zahlte etwas mehr als den Mindestunterhalt für sein Kind sowie Trennungsunterhalt. Beide Elternteile arbeiteten in Vollzeit. Nach der Scheidung wollte der Mann keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen.
Das Oberlandesgericht vertrat die Auffassung, der Mann müsse seiner geschiedenen Frau für einen Zeitraum von 13 Monaten Unterhalt zahlen. Begründung: Die Frau trage die Hauptlast bei der Betreuung des gemeinsamen Kindes. Ihr müsse aus Gründen der nachehelichen Solidarität und der geleisteten Betreuung des Kindes ein ausreichend langer Zeitraum verbleiben, um sich auf die Reduzierung und den späteren Wegfall des Trennungsunterhaltes einzustellen.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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