Das Amtsgericht Kassel entschied, dass sich ein Mietwagenunternehmen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall die Kosten erstatten lassen kann (Az. 423 C 341/23).
Im Streitfall war das Fahrzeug des Mietwagenunternehmens bei einem Unfall beschädigt worden. Daraufhin schaltete das Unternehmen einen Anwalt ein, um seine Ansprüche durchzusetzen. Der Versicherer beglich zwar die Reparaturkosten vollständig, aber nicht die Anwaltskosten. Das Mietwagenunternehmen hätte die Angelegenheit auch eigenständig und ohne Anwalt abwickeln können. Schließlich klagte das Mietwagenunternehmen gegen die beklagte Haftpflichtversicherung auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten i. H. von rund 170 Euro.
Die Klage hatte vor dem Amtsgericht Kassel Erfolg. Das Mietwagenunternehmen habe sich nicht darauf verweisen lassen müssen, als international tätiges Großunternehmen der Mietwagenbranche den Verkehrsunfall eigenständig ohne die Inanspruchnahme externer anwaltlicher Hilfe abwickeln zu können. Auch größere Unternehmen dürften bei der Regulierung von Verkehrsunfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn diese Tätigkeit – wie im Streitfall – nicht zum Kerngeschäft gehöre.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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