Wenn Eltern den eigenen, minderjährigen Kindern Einnahmen aus einer Vermietung einer Immobilie übertragen, kann das die Steuerlast senken.
Die zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle “Vermietung und Verpachtung” durch die unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts ist nicht missbräuchlich, wenn dem Zuwendenden, von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen, kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 8/22).
Ein Gestaltungsmissbrauch liege nicht vor, wenn das minderjährige Kind als Nießbraucher die ihm zur Nutzung überlassene Immobilie an fremde Dritte vermietet. Dann seien die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Kind zuzurechnen. Es handele sich nicht um einen Fall des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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