Das Betreten eines clever-fit-Fitnessstudios darf mit dem Passieren eines Drehkreuzes nicht automatisch als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gelten. So entschied das Landgericht Augsburg auf Bestreben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zuvor hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen verhängt (Az. 081 O 1161/23).
Im vergangenen Jahr hatte ein clever-fit-Studio auf diese Weise die Zustimmung für Preiserhöhungen von den Mitgliedern herbeiführen wollen. Der vzbv erwirkte daraufhin gegen das Studio sowie gegen die clever fit GmbH als Franchisegeberin eine einstweilige Verfügung. Bisher war die clever fit GmbH nicht bereit gewesen, die vorläufige Entscheidung des Gerichts anzuerkennen.
Das Gericht stellte die Haftung des Unternehmens als Franchisegeberin fest. Denn der Verstoß habe innerhalb der clever-fit-Betriebsorganisation stattgefunden. Der Verstoß stelle zudem eine aggressive geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern dar. Das Studio habe seine Machtposition ausgenutzt, um Druck gegenüber Mitgliedern auszuüben. Nach Einschätzung des Gerichts wurde den Mitgliedern vor Ort eine Sofort-Entscheidung abgenötigt: Entweder die Preiserhöhung zu akzeptieren, um das Studio nutzen zu können oder es ohne Zustimmung zur Preiserhöhung künftig nicht mehr nutzen zu können, obwohl der Mitgliedsvertrag weiterhin Bestand hatte.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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