Zahlungen einer Gebietskörperschaft an einen Schäfer für die Beweidung von gepachteten Flächen in einem Naturschutzgebiet nach Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde zur Erhaltung und Pflege des Naturschutzgebietes begründen einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 75/21).
Sofern sich eine Gebietskörperschaft in Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben eines Dritten bediene, um Beweidungsleistungen in einem Naturschutzgebiet zu dessen Erhaltung erbringen zu lassen, erhalte die Gebietskörperschaft als Leistungsempfängerin auch den entsprechenden verbrauchsfähigen Vorteil.
Die Gebietskörperschaft ziehe individuelle Vorteile aus den Beweidungsleistungen bereits dadurch, dass sie nicht selbst oder durch einen anderen die zur Erhaltung des Naturschutzgebietes notwendigen Leistungen habe erbringen müssen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Badgasse 3
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. +49 8821 967340
Sebastian Wäger
» E-Mail schreiben
Sylvia Wäger
» E-Mail schreiben
Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.