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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 02.11.2023

Keine Durchschnittssatzbesteuerung für im EU-Ausland ansässigen und dort pauschal besteuerten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen und dort pauschal besteuerten Landwirtin (hier: Betrieb einer Ziegenhaltung in Österreich) aus der Veräußerung von Produkten aus eigener Herstellung auf einem inländischen Wochenmarkt der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen (Az. XI R 14/21).

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG gelte nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Umsätze der Klägerin seien im Rahmen der Regelbesteuerung mit 7 % gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu besteuern.

Entgegen der Auffassung des Finanzgerichts beziehe sich die Regelung des § 24 UStG in unionsrechtskonformer Auslegung allein auf inländische land- und forstwirtschaftliche Unternehmer. Bei Beachtung der nach nationalem Recht anerkannten Auslegungsmethoden, die auch im Rahmen einer unionsrechtskonformen Auslegung durch die nationalen Gerichte angewandt werden können, ergebe sich eine Anwendungsbeschränkung des § 24 UStG auf im Inland ansässige Land- und Forstwirte.

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