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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 03.11.2023

Kein Schadensersatz wegen manipulierter Abgasreinigungsanlage eines Kfz bei hoher Laufleistung

Kraftfahrzeuge dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kfz deshalb nicht so manipulieren, dass diese zum Beispiel nur auf dem Prüfstand funktioniert. Sonst kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Will er diesen gegen den Hersteller durchsetzen, ist aber Eile geboten, denn der Schadensersatz wird mit jedem gefahrenen Kilometer kleiner. So entschied das Landgericht Lübeck (Az. 15 O 244/21).

Ein Mann kaufte ein gebrauchtes Auto mit Dieselmotor und einer bisherigen Laufleistung von 205.000 Kilometern. Er glaubte, dass der Hersteller die Abgasreinigungsanlage des Autos manipuliert hatte. Er verklagte den Hersteller und forderte einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 15 Prozent des Kaufpreises. Das Auto fuhr er trotzdem weiter – bis zum Gerichtstermin über weitere 80.000 Kilometer.

Das Gericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei hat es überhaupt nicht geprüft, ob der Hersteller die Abgasreinigungsanlage manipulierte. Darauf käme es hier nicht an, denn der Mann habe auch Vorteile aus dem Fahrzeugkauf gezogen. Er habe das Fahrzeug schließlich über eine sehr weite Strecke gefahren. Der Fahrzeugwert sei seit seinem Kauf sogar gestiegen. Seine Vorteile waren also größer als sein Schaden hätte sein können.

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