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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 25.10.2023

Verluste aus Beteiligung an britischer Personengesellschaft - Ermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Klägerin negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Deutschland steuerfrei sind und dem (negativen) Progressionsvorbehalt unterliegen, oder stattdessen positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat (Az. 13 K 2029/22).

Eine im Beteiligungsbesitz inländischer Gesellschafter stehende britische Personengesellschaft (General Partnership), die den gewerblichen Handel mit physischem Gold ausschließlich durch eine in Großbritannien gelegene Betriebsstätte betreibe, sei berechtigt, ihre dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Verluste durch Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln.

Die nach britischem Recht bestehende Verpflichtung zur Erstellung einer Überleitungsrechnung zur Anpassung an die Regeln der „Generally Accepted Accounting Practice in the UK“ (UK GAAP) begründe keine das Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausschließende ausländische Buchführungspflicht. Die Einkünfte der Klägerin seien nach den allgemeinen und besonderen Gewinnermittlungsvorschriften des innerstaatlichen Rechts zu ermitteln, da das DBA Großbritannien 1964/1970 keine Regelungen enthalte, wie die Einkünfte zu berechnen sind.

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